Recht auf Vergessen und Portabilität – die neue Datenschutzverordnung und ihre Folgen

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Das „Recht auf Vergessen“ hat nichts mit der Demenzerkrankung Alzheimer tun und betrifft auch nicht nur Personen im fortgeschrittenen Alter. Das „Recht auf Vergessen“ und „Portabilität“ bezeichnen Rechte im Rahmen der neuen europäischen Datenschutzverordnung, die nach vier Jahren Arbeit die nun doch schon 20 Jahren alte Verordnung ablöst, und die die neuen technischen Entwicklungen in Bezug auf Gesellschaft und Erfassung und Speicherung von personenbezogenen Daten berücksichtigt.

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Unternehmen weltweit müssen und werden sich entsprechend der neuen Datenschutzverordnung neu aufstellen müssen, denn bei Nichteinhaltung drohen drastische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Bei einem Unternehmen von der Größenordnung wie Google wäre dann schon ein Milliardenbetrag fällig. Investitionen in den Schutz und den Umgang mit sensiblen Kundendaten rechnet sich also auf jeden Fall.

Entsprechende Lösungen müssen aber nicht nur dafür Sorgen tragen, dass vertrauliche Daten verschlüsselt gespeichert, der Zugriff verwaltet und dieser protokolliert werden, sondern dass alle betroffenen Datenquellen idealerweise über eine zentrale Instanz verwaltet und ermittelt werden können. Denn das „Recht auf Vergessen“ verlangt die restlose Löschung aller Daten einer Person, die dies wünscht. Personenbezogene Daten liegen aber i. d. R. nicht nur in einer Datenquelle, sondern in vielen.

Den Überblick und Durchblick zu behalten, fällt da schwer. Umgekehrt sieht die neue Datenschutzverordnung auch das Recht auf „Portabilität“ vor, das eine Mitnahme aller Daten einer Person von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter gewährleisten soll. Des Weiteren ist der Schutz von Minderjährigen ein wichtiges Element dieser neuen Datenschutzverordnung, die Unternehmen vor technische Herausforderungen stellt. Mittels vollständiger und qualitätsgesicherter Daten lassen sich Daten sinnvoll übertragen oder unerlaubte Benutzung der Anwendung von Minderjährigen und damit Strafen verhindern.

Ein anwendungsbezogenes Beispiel aus der Praxis zur Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen beschreibt der Blog Werteabhängige Verschlüsselung von Daten ganz einfach.

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About Author

Ralf Storch

Sr Solutions Architect

Ralf Storch ist Sr Solutions Architect und Data Management Experte bei SAS seit 2001. Als studierter Informatiker arbeitet er schon über 20 Jahren im Bereich der Informationstechnologie. Er betreut und berät Kunden im Banken-, Versicherungs- aber auch Industrieumfeld rund um die Schwerpunktthemen Data Management, Data Quality und Data Governance in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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