Der Mensch neigt zum Schleichweg, auch Abkürzung genannt. Das tut er, wenn er fährt, geht oder spricht. Inder und Amerikaner sind wahre Meister solcher Abbreviaturen. Ich habe den Eindruck, dass die Masse an Abkürzungen mit der Komplexität der Thematik zunimmt, Beispiel Sprache der Bankenaufsicht. Und hier mein Song .....
Nun da sich der Vorhang der Nacht des Aufsichtskauderwelsch hebt, kann mein Spaß beginnen, der uns vom Drama unserer Abkürzungen berichtet.
EZB und EBA – war doch alles schon mal da
CRD und CRR – ich bin nicht mehr mein eigner Herr
MaRisk und SolvV – ist das ´n V oder ´ne 5?
Basel II und Basel III – ist doch alles einerlei
Zugegeben, ich habe die Idee und meinen Grundtext geklaut, beim MfG-Song von den Fantastischen Vier.
Aber Spaß beiseite! Durch diesen Dschungel steigt doch keiner richtig durch. Wie fing das eigentlich an, und wie hängt alles zusammen? Ich weiß noch: Auf Basel II folgte Basel III. Genau – so war das.
Und dann ging’s rund:
Richtlinie CRD IV [1] und Verordnung CRR [2] setzten Basel III dann in europäisches Recht um. Wie wir alle wissen, besteht der Unterschied zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung darin, dass eine Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss, während die Verordnung unmittelbar gilt. Aber das nur am Rande. Entsprechend erfolgte die Umsetzung der CRD IV über eine Anpassung des KWG [3]. Da das KWG für die Fülle an Vorgaben alleine nicht ausreicht, gibt es daneben noch die SolvV [4] und die MaRisk [5]. Apropos MaRisk: Die nächste Novelle steht bereits vor der Tür. Und BCBS 239? Da war doch was … Die hat der Basler Ausschuss als eine Reaktion auf die Finanzmarktkrise veröffentlicht. Mittels der MaRisk nun werden die in BCBS 239 aufgeführten Prinzipien zukünftig für alle Banken (mit Einschränkungen für kleinere Institute) gelten (und nicht nur für G-SIBs [6] und D-SIBs [7], wie vom Basler Ausschuss ursprünglich geplant).
Aber wer macht eigentlich diese Vorgaben, und wer kümmert sich um die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften? Da wäre zum einem das Gremium BCBS [8], welches sich zur Aufgabe gemacht hat, international einheitliche Vorgaben zu entwerfen, auch wenn es sich hierbei lediglich um Empfehlungen handelt. Bekanntheit erlangte der Ausschuss insbesondere durch Basel II. Als europäische Instanz wurde die Bankenaufsichtsbehörde EBA [9] gegründet (der Vorgänger der EBA hieß übrigens CEBS [10]). Die beiden „Schwesterbehörden“ der EBA sind die ESMA[11] und die EIOPA [12]. Gemeinsam mit dem ESRB [13] bilden die drei Einrichtungen das ESFS [14]. Das ESFS ist allerdings nicht zu verwechseln mit dem SSM [15], der für die zentrale Bankenaufsicht der Großbanken in der Eurozone zusätzlich im November 2014 in Kraft trat. Aber zurück zur EBA: Eine wesentliche Aufgabe der EBA ist es übrigens, den SREP [16] zu begleiten. Selbstverständlich spielt aber auch die EZB [17] eine zunehmend wichtige Rolle in der Beaufsichtigung von Banken, die (ermächtigt durch den SSM) die 124 größten Kreditinstitute der Eurozone kontrolliert. Auch hier droht Verwechslungsgefahr: Es gibt nämlich noch das
ESCB[18], welches neben der EZB aus den NCBs [19] besteht. In manchen Ländern, so auch in Deutschland, teilt sich die Zentralbank die Aufgaben mit einer weiteren Behörde, die als NCA [20] bezeichnet wird. Namentlich sind es die Deutsche Bundesbank und die BaFin [21], die für eine ausreichende Finanzmarktstabilität sorgen sollen.
Seien Sie ehrlich, bei wie vielen Abkürzungen mussten Sie nachschauen? Alle Abkürzungen in der Übersicht: Abkuerzungsverzeichnis
Wenn Sie glauben, das war schwer, dann warten Sie mal ab, was in meinem nächsten Blog noch kommt. Dort wird Ihr wahres Expertenwissen gefragt!