Mit fortschreitender Digitalisierung entdecken immer mehr Versicherer neue Möglichkeiten der Tarifgestaltung. Hierzu zählen aktuell sogenannte Telematik-Tarife, die das individuelle Fahrverhalten der Versicherten berücksichtigt. Zur Bewertung des Fahrverhaltens werden mittels einer Blackbox Daten wie z. B. gefahrene Kilometer, Beschleunigung und Bremsverhalten gesammelt. Aus diesen unterschiedlichen Kennzahlen wird mittels analytischer Verfahren ein fahrerspezifischer Scorewert berechnet.
Abhängig vom Fahrverhalten und daraus abgeleiteten Scorewert erhält der Versicherungsnehmer dann eine entsprechende Beitragsermäßigung oder Rückzahlung. Dieses Vorgehen kennen wir auch aus dem Bereich Online-Shopping oder Krankenversicherung. Bei jedem Online-Einkauf wird ein Scorewert zur Vermeidung von Zahlungsausfälle oder Betrugsvermeidung berechnet. Krankenversicherungen gewähren ihren Kunden Prämien, wenn diese keine Leistungen während eines Jahres in Anspruch genommen haben.
Der Trend und Ausweitung solcher individuellen Versicherungstarife (Kranken-, Leben- und Hausversicherung) und damit die Erfassung personenbezogener Daten wird wohl nicht aufzuhalten sein. Die USA und Großbritannien sind hier schon wesentlich weiter. Ob oder wie schnell die Deutschen als Autofahrernation solche neuen Tarifmodelle annehmen werden, wird sich zeigen.
Schnelle Akzeptanz
Einige Gründe und Studien sprechen gegen eine schnelle Akzeptanz, denn ältere Fahrer lehnen verpflichtende Gesundheitschecks und Fahrsicherheitstrainings mehrheitlich ab, und jüngere Fahrer wiederum lehnen mehrheitlich Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ab. Ebenfalls kritisch sehen Behörden und Institutionen den Verlust oder die Verringerung des Solidaritätsprinzips durch solche Modelle. Verbraucherschützer warnen vor der Möglichkeit des Datenmissbrauchs. Doch auch jetzt schon werden Daten im Schadensfall von der Versicherung an Polizei oder Staatsanwalt weitergegeben.
Der Schutz personenbezogener Daten wird eine wichtige Rolle spielen, wie schnell solche neuen Tarifmodelle vom Markt flächendeckend angenommen und akzeptiert werden. Alle deutschen Versicherer haben sich deshalb in einer Selbsterklärung auf die Einhaltung einer brancheneigenen Datenschutzvereinbarung, dem sogenannten „Code of Conduct“, verständigt, der zusätzlich zur schon harten deutschen Datenschutzanforderungen gilt und mit seinen Anforderungen noch darüber hinausgeht.
Die technische Umsetzung
Die technische Umsetzung des „Code of Conduct“ und damit der Schutz wertvoller Kundendaten obliegt aber jeder Versicherung selbst. Die bewährten SAS Data-Management- und Data-Governance-Lösungen unterstützen Sie bei der Umsetzung des „Code of Conduct“, um das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihr Unternehmen zu stärken.
Abbildung: Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Datenschutz gewährleisten mit der SAS Data-Management- und SAS Data-Governance-Lösung