Die Versicherungswirtschaft online hat berichtet, dass der Bundestag das Bankgeheimnis beerdige. Insbesondere nach den Anschlägen vom 11.September gab es vielfältige regulatorische Eingriffe mit diversen Aufweichungen dieses Bankgeheimnisses, so zum Beispiel das Kontoabrufverfahren nach §24c KWG. Hier war die BaFin bei berechtigtem Interesse legitimiert, auf Kontostammdaten aller in Deutschland befindlichen Konten zuzugreifen.
Was seinen Ursprung bei der Terrorismusbekämpfung bzw Verhinderung von Attentaten hatte, nutzten dann schließlich auch Steuerbehörden bei der Ermittlung von Steuersündern, was trotz datenschutzrechtlicher Bedenken auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden war. Durch die gestern verabschiedeten neue Regelungen werden nun auch internationale Verflechtungen aufgedeckt.
Regeln beim Datenschutz
Was bedeuten diese Nachrichten zum Beispiel für den Datenschutz? Dieser sollte, wie ich finde, seine Wichtigkeit behalten. Aus diesem Grund ist auch bei der privatwirtschaftlichen Auswertung im Zeitalter von BigData auf den sorgsamen Umgang mit Daten zu achten. Dies heißt nicht, dass man Daten nicht auswerten und nutzen sollte. Vielmehr ist darauf zu achten, dass ein Compliance gerechter Umgang insbesondere durch sichere IT Systeme sichergestellt ist.
Setzten Sie auf Standardlösungen: Starten sie mit einem einfachen Beispiel und versuchen Sie dann das Einzelthema mit anderen Disziplinen zu verknüpfen. Jetzt wird klar, dass eine Lösung Freiraum bieten muss, um einerseits zu verbinden und andererseits anpassbar zu bleiben. Es gibt probate Standardprodukte am Markt, schauen Sie sich um! Es muss nicht alles neu erfunden werden. Die fachliche Komplexität beinhaltet schon große Herausforderungen genug. Denn im Standard liegt sehr viel Potenzial, man muss ihn nur erkennen und ausschöpfen. Wie gesagt, nichts ist fataler als zu glauben, dass IT so wie sie ist, nichts mehr zu bieten hat.