Die deutschen Versicherer haben sich zusätzlich zum Bundesdatenschutzgesetz, das die Datenverarbeitung und die Speicherung von personenbezogenen Daten festlegt, zur Einhaltung des brancheneigenen Code of Conduct verpflichtet. Kundendaten aus verschiedenen Versicherungssparten werden aber aus wirtschaftlichen Gründen, um Cross-Selling-Potenziale zu identifizieren oder Risikoklassen zu berechnen, häufig zu Auswerte- und Analysezwecken in einer Datenbank gespeichert oder