Die Versicherungswirtschaft online hat berichtet, dass der Bundestag das Bankgeheimnis beerdige. Insbesondere nach den Anschlägen vom 11.September gab es vielfältige regulatorische Eingriffe mit diversen Aufweichungen dieses Bankgeheimnisses, so zum Beispiel das Kontoabrufverfahren nach §24c KWG. Hier war die BaFin bei berechtigtem Interesse legitimiert, auf Kontostammdaten aller in Deutschland befindlichen Konten zuzugreifen.
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Kennen Sie einen Riskmanager, der sich schon mal mit dem Risiko beschäftigt hat, das von seinen eigenen Risikomodellen ausgeht? Ja? Das glaube ich Ihnen sogar, denn wenn ich mich mit Vertretern von Risikoabteilungen darüber unterhalte, behaupten auch sie, sie hätten in Bezug auf Modellrisiko-Management (model risk management) alles im Griff. Doch
Es kommt mir so vor, als nörgele jeder am Modellrisiko-Management (MRM) der Finanzinstitute herum. MRM ist ja auch keine einfache Aufgabe, weil sehr komplex. Die Institute zweifeln sogar selber an ihren Modellen! Bei Stresstests überprüfen sie diese und überprüfen und überprüfen…... Wir müssen uns dem Thema MRM (model risk management)
Informationstechnologie bietet im Rahmen von GRC mehr als nur ein installiertes System. Sie kann unsere Fantasie beflügeln, wir können uns von ihr Denkanstöße holen, können (neuen) Herausforderungen meistern, scheinbar Unmögliches wird möglich und sie bringt uns eine ganzheitliche Sicht auf viele Dinge in Banken. Doch manchmal hat man den Eindruck,