Hier kommen neue Tipps zum Maskieren: Denn die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO fordert Sie und Ihr Unternehmen auf, alle (Zitat) erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen und die zum Zeitpunkt der Verarbeitung verfügbare Technologie und technologischen Entwicklungen zu berücksichtigen. Wie können Sie diesem Anspruch in der Praxis gerecht werden? Im ersten Teil
Tag: Anonymisierung
Beamen Sie Ihre Kunden unsichtbar: Datenschutz-Maskenball für Ihre DSGVO-Fitness (Teil 2)
Pseudo-Anno-dazumal: Daten maskieren für Ihre DSGVO-Fitness (Teil 1)
Sie arbeiten mit Daten. Diese stammen vom Kunden. Vermutlich kann jener später indirekt identifiziert werden mit Ihren Daten. Ab Mai gilt neues Datenschutzrecht: Sie werden nachweisen müssen, welche „Maßnahmen der Technikgestaltung“ konkret getroffen wurden, um das zu verhindern. Knifflig, wobei eigentlich ist ja alles „pseudonymisiert“ oder „anonym“ oder so …