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Carsten Krah 0
Kontoabrufverfahren, Bankgeheimnis, BaFin

Die Versicherungswirtschaft online  hat berichtet, dass der Bundestag das Bankgeheimnis beerdige. Insbesondere nach den Anschlägen vom 11.September gab es vielfältige regulatorische Eingriffe mit diversen Aufweichungen dieses Bankgeheimnisses, so zum Beispiel das Kontoabrufverfahren nach §24c KWG. Hier war die BaFin bei berechtigtem Interesse legitimiert, auf Kontostammdaten aller in Deutschland befindlichen Konten zuzugreifen.

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