
Das „Recht auf Vergessen“ hat nichts mit der Demenzerkrankung Alzheimer tun und betrifft auch nicht nur Personen im fortgeschrittenen Alter. Das „Recht auf Vergessen“ und „Portabilität“ bezeichnen Rechte im Rahmen der neuen europäischen Datenschutzverordnung, die nach vier Jahren Arbeit die nun doch schon 20 Jahren alte Verordnung ablöst, und die