EU-Datenschutz-Grundverordnung: Wieso jetzt handeln?

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eu-sternAb 2018 verschärft die EU massiv den Datenschutz. Betroffen ist weltweit jedes Unternehmen, das EU-Bürgern etwas anbietet, ihr Kauf&Klick-Verhalten analysiert oder im Auftrag verarbeitet. Erste Projekte sind bereits gestartet, um die geforderten „angemessenen Maßnahmen“ real auch nachweisen zu können. Denn hohe Strafen und schlechte Presse lauern. Es lockt das Vertrauen der Kunden. Was tun und warum?

Klar: schützen lässt sich nur etwas, um das man weiß. Und da personenbezogene Daten mitunter in manch harmlos wirkendem Freitextfeld versteckt sind, gilt es auch solche Mail-Adressen, Konten und Kommentare aufzuspüren – idealerweise mittels schlauer Suchregeln, die standardisiert und erprobt sind.

Diese Scans fließen ein ins offizielle Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Ihr neues Glossar aller Verfahren: Welche Quellen liefern Personendaten für’s Business und Big Data Analysen (sog. „Profiling“)? Und müssen Sätze in Zukunft teils anonymisiert oder gelöscht werden? Jene Dokumentation liefert Antworten, hat aktuell und wasserdicht zu sein. Denn das neue „Recht auf Vergessenwerden“ zwingt im Einzelfall zu einem raschen Entfernen aller Kundenspuren: dynamische Datensichten, DQ-Match-Abgleiche, Datenmaskierungen und eingebaute Audits sind gefragt. Klassische DWHs oder IDV-Skripte versagen hier.

Privacy by Design: Kunden und Kollegen erwarten transparent ablaufende Verfahren – nur lösbar mittels zeitgemäßer Werkzeuge zum Management von „Zwischenfällen“, deren Meldung und Behebung penibel zu überwachen ist. Denn 72 Stunden sind kurz.

Und wenn ein Kunde doch geht, nimmt er vor der Löschung all seine Daten vielleicht mit. Beim neuen Recht auf „Datenportabilität“ soll bald alles sauber ins ZIP. Und das meint: alle verstreuten „MayerMaier“-Daten, die noch nicht gelöscht sind, die die IT hoffentlich per Matching & Metadaten auch zusammenbringen kann. Aber Obacht, bitte nur diese … man gedenke „Max Schrems -/- Facebook“, wo nach dem Löschen manches übrig blieb – und final dann gleich „Safe Harbor“ tilgte.

Das Gute hinter der Verordnung: Es ist Ihre Chance im Wettbewerb! Wird Ihrem Kunde versichert, dass seine Daten bei Ihnen sicher sind? Dann wird er sie nicht einpacken und zur Konkurrenz wechseln. Oder bewusst Sie suchen, kommen, bleiben!

SAS bietet bewährte Tools, um diese Herausforderung zu adressieren. Das schafft Rechtssicherheit und minimiert das Risiko – intern beim Forschen, extern beim Nachweisen und letztlich auch für jeden Ihrer Kunden, der den Datenschutz als Wert honorieren wird.

Nehmen Sie an unserem Webinar teil: am 6. Dezember um 15:00 Uhr geht es los!

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About Author

Michael Herrmann

Sr Solutions Architect

Michael Herrmann ist Sr Solutions Architect und Data Management Consultant bei SAS. Er berät Finanzdienstleister rund um Risiken, Governance und ihre „Vermeidung“, Presaler, PoC-Macher und Metadaten-Fan, bekehrter COBOL-Anwendungsentwickler mit abgebrochenem IT-Studium, Rheinländer im Exil, orientiert an Edward Tufte bis Scott & Douglas Adams, staunt über Deep Learning, Tabellenkalkulationen und Attributionsfehler.

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