European Reporting Framework - ein Paradigmenwechsel

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In meinem letzten Blog-Beitrag  habe ich über das Für und Wider von AnaCredit berichtet. In diesem Kontext taucht häufig ein neuer Begriff auf: European Reporting Framework (kurz: ERF). Was sich dahinter verbirgt lesen Sie hier.

Die Gremien für Statistik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) untersuchen in diesem Projekt weitere Möglichkeiten, die Verfügbarkeit benötigter, möglichst granularer Daten zu erhöhen. Eine dieser Initiativen analysiert derzeit die Machbarkeit eines von allen Meldepflichtigen im Euroraum anzuwendenden einheitlichen statistischen Berichtsrahmens (European Reporting Framework, ERF). Der ERF könnte es mittelfristig ermöglichen, bereits bestehende Meldesysteme oder geplante Erhebungen, wie AnaCredit, so auszugestalten, dass einerseits die Datenkonsistenz erhöht und andererseits der Meldeaufwand durch Verzicht auf nicht mehr benötigte Erhebungen reduziert werden kann.

Das Vorhaben der Aufsicht

Die derzeit gültigen Meldewesenvorschriften umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Typen von Meldungen, die meist in aggregierter Form von den Banken an die Zentralbanken und/oder Aufsichtsbehörden übermittelt werden. Neben den EU-weiten Standards wie CoRep und FinRep existiert noch eine Reihe von nationalen Regelungen wie bspw. die Solvabilitätsverordnung (SolvV), die Liquiditätsverordnung (LiqV), die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV), bankstatistische Meldungen wie die Bilanzstatistik und Zinsstatistik sowie Meldungen gemäß der Außenwirtschaftsverordnung. Dies führt unweigerlich dazu, dass sowohl Banken als auch die Aufsicht mit einer Vielzahl von Meldeformularen konfrontiert sind, die unterschiedliche Meldefrequenzen sowie verschiedene Aggregationsstufen aufweisen. Dies wiederum hat zur Folge, dass bestimmte Informationen doppelt oder überlappend erzeugt und gemeldet werden. Zudem stellt es sowohl die meldenden Institute als auch die Aufsicht vor die Herausforderung, die Angaben der einzelnen Meldungen zu validieren und die Konsistenz sicherzustellen.

Bei dem ERF geht es also nicht um die Erhebung neuer Daten, sondern vielmehr darum, das bestehende Meldewesen zu überarbeiten. Ein nicht unerheblicher Aufwand entsteht für die Banken aber trotzdem, weil die Aufsicht ein verstärktes Augenmerk auf die Qualität der gemeldeten Daten und die Konsistenz der verschiedenen Meldungen legen wird. Zudem ermöglicht die Abkehr von einem formularbasierten hin zu einem datenbasierten Meldewesen der Aufsicht ganz neue Möglichkeiten der Überwachung von Banken, weil die Granularität der Daten tiefere Einblicke in die Banken im Vergleich zu aggregierten Daten erlaubt.

Für die Aufsicht ergibt sich darüber hinaus der Vorteil, einfacher eigene Reports bzw. Auswertungsmöglichkeiten zu erarbeiten, ohne hierfür von den Instituten neue bzw. zusätzliche Meldungen einzufordern. Mithilfe von spezifischen Kennzahlen und Indikatoren kann die Vergleichbarkeit der Institute verbessert werden. Die Aufsicht könnte so einerseits die einzelne Bank besser und effizienter überwachen, andererseits wäre sie auch in der Lage, volkswirtschaftlich unerwünschte Entwicklungen (wie bspw. eine Immobilienblase) frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Die Herausforderungen für die Banken

In den Planungsentwürfen für spätere Umsetzungsphasen von AnaCredit und das European Reporting Framework zeichnet sich schon heute ab, dass die Granularität, Komplexität und Menge von Meldedaten in Zukunft weiter stark ansteigen wird. Die existierende Meldewesen-Architektur der Banken wird folglich nicht ausreichen, um den höheren Ansprüchen der Aufsicht an die gemeldeten Daten gerecht zu werden. Die Granularität erhöht sich drastisch, die Qualität und Konsistenz der Daten gewinnt an Bedeutung, und die Auswertungs- und Analysemöglichkeiten der Aufsicht werden so umfangreich werden, dass die Banken quasi gläsern werden.

Neben der Neuausrichtung der IT bestehen darüber hinaus auch Herausforderungen in der fachlichen Harmonisierung heterogener Datenhaushalte für Meldewesen, Controlling, Treasury oder Risikomanagement. Es sind also alle Beteiligten gefragt, sich an einen Tisch zu setzen und gemeinsam Lösungskonzepte zu entwickeln. Weder die IT noch der Fachbereich allein werden in der Lage sein, diese Aufgaben zu bewältigen.

Neben der konsistenten Aufbereitung und Bereitstellung der granularen Daten werden Banken aber auch ihre Fähigkeit anpassen müssen, die Daten auszuwerten und zu analysieren. Schließlich ist davon auszugehen, dass die EZB die eine oder andere Rückfrage stellt. Und da wäre es unschön, wenn die Aufsicht irgendwann eine bessere Kenntnis über die Bank hat als das Institut selbst. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, in die Reportingsysteme zu investieren, um mit der Aufsicht auf Augenhöhe diskutieren zu können.

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Matthias Piston

Risk Management Expert

In my role as Risk Management Expert I advise banks to design architectures and processes to fulfill legal requiremenets and drive business value from it. My particular focus is helping people involved in the compliance process to automate data preparation tasks so that their time and energy can prioritize more impactful analysis. | In meiner Position bei SAS als Risk-Management-Experte berate ich Banken bei der Entwicklung von IT-Architekturen und Prozessen, damit sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen können und schaffe damit Mehrwert für diese Kunden. Mein Beratungsfokus liegt dabei auf der Unterstützung der Fachbereiche. Hier müssen Prozesse automatisiert und standardisiert werden (bspw. bei der Datenaufbereitung). Das ermöglicht es den Kunden, mehr Zeit auf die fachliche Bewertung zu legen und sich weniger um die Daten kümmern zu müssen. Denn Ursachenforschung ist für unsere Kunden wichtiger als Datenbeschaffung und Datenbereinigung.

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